Mustervertrag

Dienstleistungsvertrag über die Erstellung einer virtuellen 360°-Tour

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Dienstleistungsvertrag

Erstellung einer virtuellen 360°-Tour

Zwischen den Parteien

Auftragnehmer

Immotours360
Inhaber: [Name des Inhabers]
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
E-Mail: info@immotours360.de
Tel.: +49 (0) 123 456 78 90
USt-IdNr.: [DE123456789]

Auftraggeber

Firma/Name:
Vertretungsber.:
Anschrift:
PLZ / Ort:
E-Mail:
Telefon:
USt-IdNr.:

Die Parteien schließen hiermit einen Dienstleistungsvertrag über die Erstellung einer virtuellen 360°-Tour in den Räumlichkeiten des Auftraggebers nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (abrufbar unter immotours360.de/impressum.html#agb), die ergänzend Vertragsbestandteil sind.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung einer virtuellen 360°-Tour (nachfolgend „Tour") in den nachfolgend bezeichneten Räumlichkeiten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer.

(2) Die Tour wird nach Fertigstellung über eine vom Auftragnehmer genutzte Hosting-Plattform online bereitgestellt und dem Auftraggeber als Embed-Code bzw. Direktlink zur Verfügung gestellt.

§ 2 Objekt und Quadratmeter

Bezeichnung des Objekts
Adresse des Objekts
Art des Objekts ☐ Wohnimmobilie   ☐ Gewerbeimmobilie   ☐ Praxis   ☐ Gastronomie   ☐ Sonstiges:
Quadratmeter (m²) – Angabe AG
Quadratmeter unbekannt? ☐ Ja, Ermittlung durch Auftragnehmer vor Ort gegen Aufpreis gem. Preisliste

(1) Die Parteien sind sich einig, dass die Quadratmeterzahl der Räumlichkeit die Grundlage für die Vergütung bildet. Der Auftraggeber gibt die Quadratmeterzahl in obiger Tabelle nach bestem Wissen verbindlich an.

(2) Ist die Quadratmeterzahl dem Auftraggeber nicht bekannt, wird sie durch den Auftragnehmer beim Vor-Ort-Termin ermittelt. Etwaige Mehrkosten für die Vermessung werden dem Auftraggeber vorab transparent mitgeteilt und sind gesondert zu vergüten.

(3) Sollte die tatsächliche Fläche nachweislich von der angegebenen Fläche abweichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis entsprechend dem geltenden Quadratmeter-Tarif anzupassen. Der Auftraggeber erhält darüber eine korrigierte Rechnung.

§ 3 Leistungsumfang

Im vereinbarten Pauschalpreis enthalten sind folgende Leistungen:

  • Anfahrt zum Aufnahmeort (innerhalb des im Angebot definierten Radius)
  • Fotografische 360°-Aufnahmen vor Ort, Anzahl der Bilder gem. § 4
  • Professionelle Nachbearbeitung (Stitching, Farbkorrektur, Retusche)
  • Erstellung der interaktiven 360°-Tour mit Navigations- und Übergangspunkten
  • Ein (1) Informationspunkt (Hotspot) je 360°-Bild
  • Integration des Logos des Auftraggebers in die fertige Tour
  • Bis zu zwei (2) Überarbeitungsrunden nach Übergabe (siehe § 5)
  • Hosting und Online-Verfügbarkeit der Tour für maximal 12 Monate ab Übergabe
  • Übergabe eines Embed-Codes / Direktlinks zur fertigen Tour

§ 4 Anzahl der Aufnahmen

(1) Die für eine optimale Darstellung der Räumlichkeiten erforderliche Anzahl der 360°-Bilder wird vom Auftragnehmer nach pflichtgemäßem, fachlichen Ermessen festgelegt. Maßstab sind Raumgröße, Raumgeometrie, Sichtachsen und Begehbarkeit der Tour.

(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass die fachliche Einschätzung des Auftragnehmers für die Qualität der Tour ausschlaggebend ist und verzichtet auf einen Anspruch auf eine bestimmte Mindest- oder Höchstanzahl an Bildern, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

§ 5 Überarbeitungen und Anpassungen

(1) Im Leistungsumfang sind nach Übergabe der Tour bis zu zwei (2) Überarbeitungsrunden kostenfrei enthalten.

(2) Überarbeitungswünsche sind dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe gesammelt und in Textform mitzuteilen.

(3) Als Überarbeitung gelten insbesondere: Korrektur und Anpassung von Informationspunkten, Anpassung der Reihenfolge der Begehung, Bildausschnitt sowie kleinere Retuschearbeiten.

(4) Nicht als Überarbeitung gelten: neue Aufnahmen vor Ort, wesentliche Änderungen am Konzept oder das Hinzufügen zusätzlich beauftragter Leistungen. Solche Leistungen werden gesondert nach Aufwand bzw. nach Vereinbarung berechnet.

§ 6 Informationspunkte (Hotspots)

(1) Pro 360°-Bild ist ein (1) Informationspunkt in der Tour inbegriffen. Diese können Text, Bild oder Link enthalten.

(2) Die Inhalte der Informationspunkte werden vom Auftraggeber in fertiger, verwertbarer Form (Text und Bildmaterial) bereitgestellt.

(3) Zusätzliche Informationspunkte können gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden:

Zusätzliche Informationspunkte gewünscht? ☐ Nein   ☐ Ja, Anzahl:
Preis pro zusätzlichem Informationspunkt € netto

§ 7 Integration des Logos

(1) Das Logo des Auftraggebers wird in die fertige Tour integriert. Der Auftraggeber stellt das Logo in geeigneter Auflösung und einem gängigen Bildformat (vorzugsweise PNG mit Transparenz oder SVG) per E-Mail an info@immotours360.de zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass er sämtliche zur Nutzung und Wiedergabe des Logos erforderlichen Rechte besitzt und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere wegen Verletzung von Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrechten) im Innenverhältnis frei.

§ 8 Laufzeit und Hosting der Tour

(1) Die fertige Tour wird ab dem Tag der Übergabe für die Dauer von maximal zwölf (12) Monaten online auf einer vom Auftragnehmer genutzten Plattform bereitgestellt. Diese Hosting-Leistung ist im vereinbarten Pauschalpreis enthalten.

(2) Nach Ablauf der 12-monatigen Laufzeit endet die Online-Verfügbarkeit der Tour automatisch. Eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt nicht.

(3) Der Auftraggeber kann die Bereitstellung der Tour vor Ablauf der Laufzeit kostenpflichtig um weitere 12 Monate (oder einen anderen vereinbarten Zeitraum) verlängern. Die Konditionen für die Verlängerung richten sich nach der zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preisliste des Auftragnehmers.

(4) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber spätestens 30 Tage vor Ablauf der Laufzeit in Textform an das bevorstehende Ende der Verfügbarkeit erinnern und ein Angebot zur Verlängerung unterbreiten. Reagiert der Auftraggeber nicht oder lehnt er die Verlängerung ab, wird die Tour zum Ablauftermin offline geschaltet.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Pauschalpreis Tour-Erstellung (12 Monate Hosting inkl.) € netto
Ggf. Aufpreis Quadratmeter-Ermittlung vor Ort € netto
Ggf. zusätzliche Informationspunkte € netto
Anfahrtskosten (sofern außerhalb des Standard-Radius) € netto
Zwischensumme netto
zzgl. USt. (19 % / 0 % bei § 19 UStG)
Gesamtbetrag brutto

Die Vergütung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Bei Großaufträgen oder Erstkunden kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangen.

§ 10 Termine

Geplanter Aufnahmetermin
Voraussichtliche Übergabe der Tour ca. Werktage nach Aufnahme

Eine Verschiebung des Aufnahmetermins durch den Auftraggeber ist bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei kurzfristigerer Absage kann eine Ausfallpauschale gem. § 8 der AGB berechnet werden.

§ 11 Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht an der fertigen Tour für die Veröffentlichung auf eigenen Webseiten, Immobilienportalen, in Social Media und in Werbematerialien des Auftraggebers. Eine Weitergabe der Roh-Aufnahmen oder eine Bearbeitung der Tour durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Tour als Referenz für eigene Werbezwecke zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht.

§ 12 Geltung der AGB

Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die AGB sind unter immotours360.de/impressum.html#agb abrufbar und wurden dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Auftraggeber, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Textformklausel.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Ort, Datum, Unterschrift
Auftragnehmer (Immotours360)
Ort, Datum, Unterschrift
Auftraggeber
Hinweis für Verbraucher: Sofern der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist und der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, steht ihm ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die ausführliche Widerrufsbelehrung ist unter immotours360.de/impressum.html#widerruf einsehbar.

Wünscht der Verbraucher die sofortige Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, ist hierzu eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer (§ 356 Abs. 4 BGB):

☐ Ich (Auftraggeber als Verbraucher) wünsche die sofortige Ausführung der Leistung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist und nehme zur Kenntnis, dass mein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.